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Brauche ich eine Genehmigung für mein Gewächshaus?

Stellen Sie sich vor: Sie haben ein nagelneues Gewächshaus gekauft und möchten ihm einen schönen Platz in Ihrem Garten geben, aber ist das ohne weiteres möglich? Ein Gewächshaus ohne Genehmigung bauen?

Freistehendes Gewächshaus

Keine Sorge: In den meisten Fällen lautet die Antwort „Ja“. In Belgien kann man einen freistehenden Anbau wie ein Gewächshaus oder ein Gartenhaus in der Regel ohne Baugenehmigung oder Meldepflicht bauen. Zumindest solange Sie die Abmessungen einhalten.

Konkret heißt dies, dass:

  • Ihr Anbau nicht zu groß ist. Die Gesamtfläche von freistehenden Nebengebäuden darf also nicht mehr als 40 Quadratmeter betragen. Mit anderen Worten: Summe der Anbauten ≤ 40 m2. Wenn Sie bereits ein Gartenhaus von 20 Quadratmetern haben, sollte Ihr Gewächshaus nicht mehr als 20 Quadratmeter betragen. Haben Sie noch kein anderes Gebäude in Ihrem Garten? Dann haben Sie Glück! Sie können sogar problemlos ein Euro Plusser-Gewächshaus von 6,26m x 6,77m anbauen.

  • Die Firsthöhe (der höchste Punkt des Anbaus) nicht höher als 3,5 Meter ist. Mit all unseren Gewächshäusern sind Sie auf der sicheren Seite.

  • Das Gewächshaus sich in einem Umkreis von 30 Metern um Ihr Haus befindet. Aber mal ehrlich: In einer solchen Entfernung können Sie Ihr Gewächshaus nicht einmal vom Küchenfenster aus richtig bewundern. Wäre schade.

  • Ihr Gewächshaus in einem Abstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze (Seitengarten) bzw. 1 Meter (Hintergarten) bleibt. Andernfalls gibt es Streit mit den Nachbarn.

  • Sie Ihr Gewächshaus nicht als Wohnbereich nutzen. Selbstverständlich können Sie in Ihrem Hobbygewächshaus einen Fußboden verlegen, ein Sofa aufstellen und eine Stimmungsbeleuchtung aufhängen, aber der Einbau einer vollwertigen Küche geht zu weit…

  • Sie kurz mit der Gemeinde telefoniert haben. Es ist zwar nicht vorgeschrieben, aber wenn Sie absolut sicher sein wollen, dass nicht bald ein wütender Beamter der flämischen Wohnungsaufsichtsbehörde vor Ihrer Tür steht, ist es am besten, wenn Sie Ihre Gemeinde über Ihre Pläne informieren. Schließlich können die lokalen Vorschriften von der allgemeinen flämischen Gesetzgebung abweichen. Es kann beispielsweise sein, dass Ihre Gemeinde besondere Bedingungen für die Erschließung vorschreibt (z. B. für ein landwirtschaftliches Gebiet), was bedeutet, dass Sie nicht einfach irgendwelche Bauten in Ihrem Garten errichten können. Letztendlich entscheidet Ihre Gemeinde, ob Sie (an)bauen dürfen oder nicht, daher ist es am besten, wenn Sie sich informieren.

Erfüllen Sie alle diese Bedingungen? Yes! Sie kommen für eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht in Betracht und können sofort loslegen. Und niemand kann etwas dagegen machen. Auch die Nachbarn nicht.

Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht? Oder gibt es in Ihrer Gemeinde strengere Auflagen? Dann müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Wenn nicht, verstoßen Sie gegen die Bauvorschriften. Besuchen Sie kurz die Website der flämischen Behörden und reichen Sie Ihr Projekt (und die notwendige Dokumente) ein. Auf der Grundlage ihrer Antwort können Sie Ihre Pläne noch anpassen.

https://www.omgevingsloketvlaanderen.be/losstaande...

Muurserre

Aber wie sieht es mit einem Anbau aus, wie z. B. einem Anlehnungsgewächshaus oder einer Veranda? Gut, dass Sie kurz weiterlesen. Wenn Sie Ihr Haus in irgendeiner Weise erweitern wollen, gelten nämlich andere Regeln. Grundsätzlich haben Sie lediglich eine Meldepflicht, wenn Sie ein Gewächshaus an Ihr Haus anbauen wollen. Das bedeutet, dass Sie vor dem Bau des Gewächshauses Ihre Gemeindeverwaltung davon in Kenntnis setzen müssen. In den meisten Fällen benötigen Sie keine Baugenehmigung. Ebenso wenig einen Architekten.

Teilen Sie also Ihr Vorhaben mit und legen Sie danach los. Solange…

  • Die Gesamtfläche der angebauten Nebengebäude nicht mehr als 40 Quadratmeter beträgt. Wenn Sie bereits eine Nebenküche von 20 Quadratmetern gebaut haben, sollte Ihr Anlehnungsgewächshaus nicht mehr als weitere 20 Quadratmeter einnehmen. Haben Sie noch kein Nebengebäude? Dann gibt es mehr Platz für den schönen Wintergarten an Ihrer Außenwand.

  • Die Firsthöhe (der höchste Punkt des Anbaus) nicht höher als 4 Meter ist. Mit all unseren Gewächshäusern und Veranden sind Sie auf der sicheren Seite.

  • Sie 3 Meter (Seitengarten) bzw. 2 Meter (Hintergarten) von der Grundstücksgrenze entfernt bleiben. Andernfalls gibt es Streit mit den Nachbarn.

  • Sie aus Ihrem Gewächshaus einen zusätzlichen Wohnbereich machen.

  • Ihre Gemeinde über Ihr Vorhaben informiert ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine Genehmigung beantragen müssen, ist gering, wenn Sie sich an die oben genannten Punkte halten, aber man weiß nie. Schließlich können die Bauvorschriften je nach Ort unterschiedlich sein.

  • Nach Ihrer vorgeschriebenen Meldung hat die Gemeinde 30 Tage Zeit zu prüfen, ob Ihre Veranda oder Ihr Anbaugewächshaus die Bedingungen erfüllt. Wenn Sie nach 30 Tagen nichts hören, können Sie mit der Montage beginnen.

  • Ist Ihr Anbau größer als 40m2, oder erfüllen Sie eine der anderen genannten Bedingungen nicht? Dann brauchen Sie eine Genehmigung. Fordern Sie diese also rechtzeitig an, um einen Verstoß gegen die Bauvorschriften zu vermeiden.

Viel Erfolg beim Aufbau Ihres Gewächshauses!

Jan 29, 2021